KfW für Neubauten - Kredit und Tilgungszuschuss

Neue Bestimmungen ab dem 01.06.2014 !!


Im vergangenen Jahr regierte der Rotstift: Die staatliche KfW-Bankengruppe kürzte bei den Förderprogrammen zur energetischen Sanierung kräftig. Jetzt folgt die Kehrtwende. Zum 1. März 2011 gibt es in der Sanierungsförderung der KfW überraschenderweise nach den Kürzungen des letzten Jahres ein paar Neuheiten zum Wohle des Verbrauchers:

  • Zum 1. März 2011 wird im Rahmen des CO2-Sanierungsprogramms neben der umfassenden energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus die Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen wieder eingeführt.

 

Für die Komplettsanierung gibt es ein zinsgünstiges Darlehen in der Höhe von bis zu 75.000 Euro ergänzt um einen Tilgungszuschuss zwischen 2,5 und 12,5 Prozent. Wer kein Darlehen will, kann einen Zuschuss zwischen 5.625 und 13.125 Euro bekommen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe der Energieeinsparung.

 

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik werden allerdings die technischen Anforderungen in einzelnen Bereichen um 20 Prozent erhöht. Die Darlehenshöhe liegt hier bei max. 50.000 Euro. Die Zuschussvariante: 5 Prozent der Investitionskosten, max. 2.500 Euro.

 

Um tatsächlich Qualität zu garantieren, wird eine Baubegleitung durch einen kompetenten Energieberater auch bei Einzelmaßnahmen Pflicht. Dafür gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten (max. 2.000 Euro).

 

Für alle Förderprogramme wird zusätzlich eine endfällige Darlehensvariante angeboten: Bis zu acht Jahren Kreditlaufzeit bei acht tilgungsfreien Anlaufjahren und acht Jahren Zinsbindung (8/8/8). Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt vier Jahre. Das heißt: Die Flexibilität wird angehoben. Mögliche Erbschaften, Versicherungen oder Bausparverträge können besser in die Finanzierung einbezogen werden.

Nähere Einzelheiten bietet die KfW im Internet.