Energieausweis für Wohngebäude ( Ist Pflicht) !!!
Energieausweise werden benötigt:
* bei der Errichtung eines Neubaus,
* bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen
* bei Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes bei der die bestehende
Nutzfläche > 50% eine energetische Bilanzierung des ges. Gebäudes erfolgt
* zum Aushang in Gebäuden mit mehr als 1000m² Nutzfläche in den öffentliche
Dienstleistungen mit hohen Puplikumsverkehr erbracht werden.
Der Energiebedarf wird im Energieausweis durch den Jahresprimärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme
von standardisierten Randbedingungen berrechnet. So lässt sich die energetische Qualität de Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab.
Er berücksichtigt neben den Endenergie auch die sogenannte Vorkette ( Erkundung - Gewinnung - Verteilung - Umwandlung ) der jeweils eingesetzten Energieträger wie z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien. Kleine Werte
signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 - Emmisionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.
Endenergiebedarf
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Angegeben ist der spezifische, auf die Wärmeübertragene Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust. Er ist ein Maß für die durchschnittliche
energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen wie Außenwände, Fenster, Türen, etc. eines Gebäudes. Kleine Werte - guter Wärmeschutz.
Benötigen Sie mehr Informationen über Energieausweise, z.B. über Neubau, Erweiterung, Sanierung, Verkauf und Neuvermietung, Ausnahmen usw. so
erreichen Sie uns über unser Kontaktformular energy.co2@t-online.de